Wolfgang Weyrich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich studierte von 1993 an Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken. Während eines Stipendiates an der Université de Lausanne, Lausanne (Schweiz), vertiefte er seine Kenntnisse insbesondere im Internationalen Privatrecht als auch im Europäischen Recht, um sodann das Studium an der Ruprechts-Karls-Univerität in Heidelberg 1998 abzuschließen. Nach Absolvierung des Referendariats im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Stuttgart wurde er im Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem Sozius der Kanzlei.

Im Jahr 2007 erwarb er aufgrund nachgewiesener umfangreicher Erfahrungen zusätzlich die Qualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrechts. Hierbei vertritt er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts, d.h. insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, als auch bei Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen der Erteilung von Arbeitszeugnissen, Abmahnungen, sowie Vergütungsfragen.
Neben dem Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich insbesondere in den Bereichen des Mietrechts, des privaten Baurechts, als auch des Erbrechts tätig.
Seit dem Jahr 2009 ist er zudem zur Führung des Titels „Fachanwalt für Erbrecht” befugt.

Seit 2021 wurde er zum Prüfer von juristischen Staatsexamen für das Landesprüfungsamt für Juristen in Rheinland-Pfalz bestellt.

Fakten

WEYRICH Rechtsanwälte PartG mbB

Friedhofstr. 2
(gegenüber dem Amtsgericht)
66849 Landstuhl

Tel.: + 49 (0) 6371 - 2911
Fax: + 49 (0) 6371 - 12726

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